Durchsetzung des Schutzrechts
Das Schutzrecht an Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken wird in Polen durch ordentliche Gerichte durchgesetzt, wobei Voraussetzung für die Klageerhebung ein vorheriger Versuch einer gütlichen Streitbeilegung ist.


Telefon:
E-mail:
Fax: