Europäische Geschmacksmuster

Die zuständige Einrichtung für die Eintragung europäischer Geschmacksmuster ist das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz in Alicante, Spanien. Die Eintragung erfolgt in ca. 1 Monat. Die Patentanwälte unserer Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Zbigniew Kaminski und Sohn sind beim EUIPO als zugelassene Vertreter eingetragen und erbringen dabei folgende Dienstleistungen:

  • Bearbeitung von Anmeldeunterlagen für europäische Geschmacksmuster und Vertretung im Eintragungsverfahren beim EUIPO in Alicante,
  • Durchführung von Recherchen im europäischen Geschmacksmusterregister,
  • Überwachung der Zahlungsfristen und Entrichtung der Gebühren für die Verlängerung der europäischen Geschmacksmuster,
  • Vornahme von Änderungen im europäischen Geschmacksmusterregister,
  • Vertretung und Führung von Streitverfahren vor dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO),
  • Vorbereitung von Lizenzverträgen und Führung von Verhandlungen zu deren Abschluss,